News
Arbeitsrecht: Kündigung während des Urlaubs
Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Muss ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter in dessen Urlaubsphase kündigen, gehen Arbeitgeber oft davon aus, dass er während des Urlaubs gar nicht kündigen darf oder zumindest die Kündigung erst mit der Rückkehr des Mitarbeiters...
Arbeitsrecht: Kann Urlaub ins Folgejahr übertragen werden?
Es herrscht die verbreitete Annahme, dass Urlaub grundsätzlich in das Folgejahr übertragen werden kann und nicht insgesamt im Urlaubsjahr selbst genommen werden muss. Dies ist unzutreffend. Der Urlaubanspruch erlischt mit Ablauf dieses Jahres, es sei denn, die...
AT-Angestellte und Leitende Angestellte = Gleicher Personenkreis mit gleichen Rechten und Pflichten?
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass die Begriffe „AT-Angestellte“ und „Leitende Angestellte“ den gleichen Personenkreis bezeichnen. Dies trifft nicht zu. Der Begriff „AT-Angestellte“ (außertariflicher Angestellte) besagt lediglich,...
Verhaltensbedingte Kündigung erst nach mindestens drei Abmahnungen möglich?
Es herrscht die verbreitete Meinung, dass eine verhaltensbedingte Kündigung eines Beschäftigten erst möglich ist, wenn dieser mindestens drei Abmahnungen erhalten hat. Diese Auffassung ist in dieser Pauschalität unzutreffend. Zwar setzt eine verhaltensbedingte...
Aufhebungsvertrag: Können Arbeitnehmer die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rückgängig machen?
Es herrscht die verbreitete Auffassung, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag von Arbeitnehmern jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann. Dies ist unzutreffend. Der Arbeitgeber ist vielmehr häufig gut...
Arbeitsrecht: Rückzahlung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung?
Es herrscht die verbreitete Auffassung, dass ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückverlangen kann, wenn Beschäftigte das Unternehmen im Folgejahr verlassen. Dies ist unzutreffend. Wendet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld zu, kann er...
Themengebiete
Die folgenden Links führen Sie auf die Webseite der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) in Frankfurt.
Stark in Hessen
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände vertritt 83 Mitgliedsverbände mit insgesamt über 100.000 hessischen Mitgliedsunternehmen. Sie ist die Spitzenorganisation der freiwillig organisierten hessischen Wirtschaft und versteht sich Stimme der Wirtschaft.
Aufgaben der VhU
Aufgabe ist die Interessenvertretung der Mitgliederverbände gegenüber Landesregierung, Parteien, Körperschaften und anderen Organisationen. Unsere Grundsätze orientieren sich an den Regeln der Sozialen Marktwirtschaft, unabhängig von der Regierungskonstellation.
"Ein optimaler Partner"
Carsten Rahier ist Vorstandsvorsitzender des VhU-Beirats Nordhessen und vertritt den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen,
Bezirksgruppe Nordhessen e. V..
„Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ist der optimale Partner, um strukturpolitische Themen kollektiv zu vertreten.“
Der Beirat
24 Verbände sind im Beirat Nordhessen der VhU organisiert. Jeder Verband entsendet ein bis zwei Vertreter in den Beirat, der aktuell 32 Mitglieder hat. Die Geschäftsstelle für Nordhessen befindet sich im Haus der Arbeitgeberverbände in Kassel. Der Beirat Nordhessen existiert seit dem Jahr 1958.
Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Carsten Rahier, MBA
Carsten Rahier ist zugleich Vorsitzender des Verbandes der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen, Bezirksgruppe Nordhessen e. V.
Stellvertreter im Vorstand: Frank Baum
Frank Baum ist Inhaber der Baum & Söhne Möbelwerkstätten und Obermeister der Schreinerinnung
Stellvertreter im Vorstand: Kai Emmeluth
Kai Emmeluth ist Geschäftsführer der Emmeluth Baugesellschaft mbH und vertritt den Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.
Stellvertreter im Vorstand: Dipl.-Ing. Martin Kersten
Martin Kersten, Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e. V.
Stellvertreter im Vorstand: Lukas Frankfurth
Lukas Frankfurth (Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen)
Stellvertreter im Vorstand: Jörn Berszinski
Jörn Berszinski (Landesverband des hessischen Einzelhandels)
Ehrenmitglied im Vorstand: Helga Schwedes-Mand
Helga Schwedes-Mand ist Vizepräsidentin des Einzelhandelsverbandes Hessen-Nord e. V.
Geschäftsführung: Coralie Zilch
Coralie Zilch ist Geschäftsführerin im Arbeitgeberverband HESSENMETALL Nordhessen und bei der VhU Nordhessen sowie Hauptgeschäftsführerin im Unternehmerverband Nordhessen.
Ansprechpersonen
Mitglieder der VhU Nordhessen
Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks e. V. | Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V. | Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland | Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V. | Bankenverband Hessen e. V. | Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. | Bundesverband der Systemgastronomie e. V. | Einzelhandelsverband Hessen-Nord e. V. | Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen / Rheinland-Pfalz (FEHR) | Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V. | Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz | Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e. V. | Hessischer Bauernverband e. V. | Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e. V. | Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung und Umwelttechnik Hessen e. V. | Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen e. V. | Landesinnung Hessen Gebäudereiniger-Handwerk | Unternehmerverband Nordhessen e. V. | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. | Verband der Kali- und Salzindustrie e. V. | Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen Bezirksgruppe Nordhessen e. V. | Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V. | Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland e. V. | Verband Druck und Medien Hessen e. V. | Verband Großhandel, Außenhandel, Verlage und Dienstleistungen Hessen e. V. (AGH) | Verband Hessischer Zeitungsverleger e. V. | Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz e. V.




