Logo
Logo

AT-Angestellte und Leitende Angestellte = Gleicher Personenkreis mit gleichen Rechten und Pflichten?

29. Jun 2022

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass die Begriffe „AT-Angestellte“ und „Leitende Angestellte“ den gleichen Personenkreis bezeichnen. Dies trifft nicht zu.

Der Begriff „AT-Angestellte“ (außertariflicher Angestellte) besagt lediglich, dass diese Mitarbeiter kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale und ihrer Vergütung nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich der Tarifverträge fallen. Sie erhalten eine höhere Vergütung, als die höchste Tarifgruppe vorsieht. AT-Angestellte haben betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich dieselbe Stellung wie sonstige Arbeitnehmer und Tarifmitarbeiter.

Kennzeichnend für Leitende Angestellte ist es, dass sie für das Unternehmen oder einen Betrieb des Unternehmens unter eigener Verantwortung typische Unternehmerfunktionen mit einem eigenen erheblichen Entscheidungsspielraum wahrnehmen. Auf Leitende Angestellte findet das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich keine Anwendung. Ebenfalls keine Anwendung findet das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich unterstehen Leitende Angestellte zwar auch dem Kündigungsschutzgesetz. Allerdings sieht das Kündigungsschutzgesetz bei Sozialwidrigkeit der Kündigung keinen Bestandsschutz für den Leitenden Angestellten vor, sondern einen bloßen Abfindungsschutz. Der Arbeitgeber kann also das Arbeitsverhältnis durch Zahlung einer Abfindung beenden.

Sie haben Fragen?

Unsere Rechtsabteilung beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen zusteht.

Hintergrund: Arbeitsrechtliche Irrtümer

In unserer Serie „Arbeitsrechtliche Irrtümer“ klären wir für Sie die geläufigsten Gerüchte rund um arbeitsrechtliche Themen. Die Beiträge werden von der Rechtsabteilung im Haus der Arbeitgeberverbände in Kassel verfasst. Durch ihren langjährigen Einsatz wissen die Mitarbeiter/innen der Rechtsabteilung, welche Themen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer häufig auf die falsche Fährte führen.

Pressestelle
Pressestelle

Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN. Sie wollen eine Nachricht aus Ihrem Unternehmen bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Weitere Artikel

Azubi im Interview: Ausbildung bei RINKE

Azubi im Interview: Ausbildung bei RINKE

Bei unserem Projekt "Azubi-Talk" stellen wir Auszubildende unserer Mitgliedsfirmen von HESSENMETALL Nordhessen vor. In vier kurzen Fragen berichten die zwei angehenden Fachkräfte der RINKE GmbH über ihren Berufsalltag, ihre Lieblingsaufgaben und ihre Zukunftspläne im...

Aktuelles Urteil: Kündigung droht bei Beleidigung in WhatsApp-Gruppe

Aktuelles Urteil: Kündigung droht bei Beleidigung in WhatsApp-Gruppe

Wie vertraulich ist die Kommunikation in einer privaten WhatsApp-Gruppe? Wer sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe beleidigend und in menschenverachtender Weise äußert, kann gekündigt werden. Nur im Ausnahmefall könne sich der Arbeitnehmer in einem solchen Fall auf...

Immer auf dem Laufenden bleiben mit unserem Newsletter

Consent Management Platform von Real Cookie Banner