Stand: 2. Februar 2026 – Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert.
Was bedeutet die Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen? Unsere Rechtsabteilung informiert über Fristen, den aktuellen Stand und die notwendige Vorbereitungsschritte bis Mitte 2026. In Form einer Miniserie informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie und begleiten Sie auf dem Weg der Umsetzung.
Unsere Autoren: Katharina Pfaff und Stephan Seibel
Ziel und Hintergrund der Entgelttransparenzrichtlinie
Über den Verdienst im Arbeitsverhältnis spricht man doch!
So – oder so ähnlich – lässt sich das Ziel der noch umzusetzenden Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) zusammenfassen.
Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)
Die Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtergerechte Entgeltstrukturen zu fördern und die Transparenz von Vergütungssystemen zu erhöhen. Kernanliegen der Richtlinie ist die konsequente Durchsetzung des Grundsatzes „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“.
Durch klarere Informations- und Auskunftsrechte soll verhindert werden, dass ungerechtfertigte Entgeltunterschiede bestehen bleiben oder entstehen.
Warum Entgelttransparenz für Unternehmen an Bedeutung gewinnt
Entgelttransparenz gewinnt sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung. Neben gesellschaftlichen Erwartungen stehen Unternehmen künftig vor konkreten rechtlichen Anforderungen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vergütungsentscheidungen verlangen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Entgeltstrukturen stärker begründbar und dokumentierbar sein müssen als bislang.
Zeitplan und gesetzlicher Rahmen der ETRL
Eines vorweg: Die Zeit läuft – Ihr Handeln ist gefragt.
In einer Stellungnahme vom 7. November 2025 schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln:
Bereits heute ist klar, dass die Umsetzung alles andere als bürokratiearm werden dürfte. Im Gegenteil: sie wird mehr Bürokratie schaffen. Denn die Richtlinie ist schärfer als das bereits geltende Entgelttransparenzgesetz und ihr Geltungsbereich weiter.
Stettes, Oliver, 2025, Stellungnahme: Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie, IW-Report, Nr. 54, Köln
Verabschiedung und Inkrafttreten der EU-Richtlinie
Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union wurde am 10. Mai 2023 verabschiedet und ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Mit ihrem Inkrafttreten wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie innerhalb einer festgelegten Frist in nationales Recht umzusetzen.
Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026
Die Umsetzungsfrist für den nationalen Gesetzgeber endet am 7. Juni 2026. Bis zu diesem Stichtag müssen die Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie vollständig in deutsches Recht überführt worden sein.
Unabhängig vom aktuellen Stand der Gesetzgebung ist dieser Termin für Unternehmen maßgeblich, da ab diesem Zeitpunkt mit neuen gesetzlichen Pflichten zu rechnen ist.
Auswirkungen auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz
Für Deutschland bedeutet die Umsetzung der Richtlinie, dass das bestehende Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 in wesentlichen Punkten angepasst werden muss. Die bisherigen Regelungen werden den Anforderungen der EU-Richtlinie voraussichtlich nicht mehr genügen und daher erweitert oder geändert werden.
Aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland
Angesichts des nahenden Fristablaufs könnte man annehmen, dass sich der Gesetzgeber kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens befindet. Dem ist jedoch nicht so.
Politische Einordnung nach der Bundestagswahl 2025
Nach der Bundestagswahl Anfang 2025 wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass eine bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie angestrebt wird. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens wurde eine entsprechende Kommission eingesetzt.
Rolle der eingesetzten Expertenkommission
Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzte Kommission hatte den Auftrag, Vorschläge für eine möglichst praxisnahe Umsetzung der Richtlinie zu erarbeiten. Der Abschlussbericht wurde im Herbst des vergangenen Jahres vorgelegt und sollte als Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren dienen.
Für Arbeitgeber ist die gleichmäßige Entlohnung für gleiche Arbeit eine Selbstverständlichkeit. Das ist Ausdruck der innerbetrieblichen Fairness. Um dies auch künftig gewährleisten zu können, muss sichergestellt sein, dass Gleichheit nicht mit Gleichmacherei übersetzt wird. Dies wäre ein fataler Weg, der die Akzeptanz der Entgeltgleichheit innerhalb der Betriebe schwer beschädigen kann.
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter anlässlich der Übergabe des Kommissionsberichts zur Entgelttransparenzrichtlinie
Fehlender Referentenentwurf und offene Fragen für Unternehmen
Trotz des vorliegenden Abschlussberichts liegt bislang kein Referentenentwurf vor. Für Unternehmen bleibt damit weiterhin unklar, welche konkreten gesetzlichen Anforderungen sie künftig erfüllen müssen. Nach aktuellen Verlautbarungen soll zunächst die Landtagswahl in Baden-Württemberg abgewartet werden.
Diese Unsicherheit erschwert die Planung, entbindet Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht zur Vorbereitung.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Diesen zeitlichen Aufschub können sich unsere Mitgliedsunternehmen nicht leisten.
Fehlende Rechtssicherheit entbindet nicht von Vorbereitung
Auch wenn der nationale Gesetzgeber noch keine konkreten Regelungen vorgelegt hat, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Stichtag 7. Juni 2026 aktiv nutzen. Erfahrungsgemäß erfordern organisatorische und strukturelle Anpassungen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf.
Zeitlicher Vorlauf für organisatorische Anpassungen
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie betrifft verschiedene betriebliche Prozesse. Dazu zählen insbesondere Vergütungsstrukturen, Stellenausschreibungen sowie der Umgang mit Auskunftsersuchen von Beschäftigten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen erleichtert die spätere Umsetzung erheblich.
Zentrale Vorbereitungsschritte für Unternehmen
Bereits jetzt sollten konkrete Vorbereitungshandlungen eingeleitet werden. Dazu gehören insbesondere
- die Etablierung von Prozessen zum Umgang mit Auskunftsersuchen der Beschäftigten,
- die Anpassung des Stellenbesetzungs- und Stellenausschreibungsprozesses,
- sowie die Überprüfung der betrieblichen Vergütungsstruktur.
Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Begründung von Entgeltunterschieden bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit liegen.
Ausblick auf die Miniserie zur Entgelttransparenzrichtlinie
Im zweiten Teil der Miniserie wird näher beleuchtet, welche Auswirkungen die Entgelttransparenzrichtlinie auf den Stellenbesetzungsprozess hat und welche Anpassungen Unternehmen hierbei erwarten können.
Warteliste: Informationsveranstaltung „Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“
Am 18. Februar veranstaltet unsere Rechtsabteilung eine Informationsveranstaltung zur Entgelttransparenzrichtlinie für unsere Mitgliedsunternehmen. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen: Aufgrund der starken Nachfrage stimmen wir zudem eine Folgeveranstaltung ab.
Unterstützung durch die Rechtsabteilung
Bei Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie und zu den sich daraus ergebenden Pflichten stehen die Juristinnen und Juristen unserer Rechtsabteilung den Mitgliedsunternehmen unterstützend zur Seite.
FAQ: Häufige Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)
Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf dem aktuellen Stand vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs.
Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)?
Die Entgelttransparenzrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die darauf abzielt, geschlechtergerechte Entgeltstrukturen zu fördern und die Transparenz von Vergütungsentscheidungen zu erhöhen. Ziel ist es, den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ wirksam durchzusetzen.
Ab wann gilt die Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland?
Die Richtlinie wurde am 10. Mai 2023 verabschiedet und ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt ist mit neuen gesetzlichen Pflichten für Unternehmen zu rechnen.
Welche Unternehmen sind von der Entgelttransparenzrichtlinie betroffen?
Grundsätzlich richtet sich die Entgelttransparenzrichtlinie an Arbeitgeber aller Größenordnungen. Welche konkreten Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen nationalen Umsetzung ab. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein Referentenentwurf vor, der eine abschließende Bewertung zulässt.
Welche Änderungen sind für Arbeitgeber zu erwarten?
Die Entgelttransparenzrichtlinie sieht unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte, Vorgaben zur Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren sowie Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Vergütungsstrukturen vor. Die konkrete Ausgestaltung dieser Pflichten wird erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz feststehen.
Müssen Unternehmen bereits jetzt tätig werden?
Auch wenn derzeit noch keine nationalen Regelungen vorliegen, empfiehlt es sich, bereits jetzt Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen. Insbesondere die Überprüfung bestehender Vergütungsstrukturen und interner Prozesse erfordert häufig einen erheblichen zeitlichen Vorlauf.
Welche Rolle spielen Auskunftsersuchen von Beschäftigten?
Ein zentrales Element der Entgelttransparenzrichtlinie sind Auskunftsansprüche von Beschäftigten. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, wie entsprechende Anfragen organisatorisch und rechtssicher bearbeitet werden können.
Hat die Entgelttransparenzrichtlinie Auswirkungen auf Stellenausschreibungen?
Ja. Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Transparenz von Vergütungsinformationen bereits im Bewerbungsprozess. Welche konkreten Anforderungen künftig an Stellenausschreibungen gestellt werden, wird jedoch erst das nationale Umsetzungsgesetz verbindlich regeln.
Was passiert, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht umsetzen?
Die Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen müssen. Welche Sanktionen im deutschen Recht vorgesehen werden, ist derzeit noch offen.
Wie können sich Mitgliedsunternehmen unterstützen lassen?
Mitgliedsunternehmen können sich bei Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie und zu möglichen Vorbereitungsschritten an die Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung wenden. Diese begleiten die Umsetzung und informieren über aktuelle Entwicklungen.
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