Die Arbeitslosigkeit im Agenturbezirk Kassel (Stadt und Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) stagniert im Februar – sowohl binnen Monats- wie Jahresfrist. Gemeldet werden 18.016 Personen ohne Beschäftigung, das sind sechs mehr als im Vormonat und 181 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote bleibt bei 6,2 Prozent (gleicher Wert wie im Vorjahr), ebenso wie im Vormonat und im Vorjahresmonat.
Rente mit 63 abschaffen
Dazu erklärt Coralie Zilch, Geschäftsführerin der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) Nordhessen: „Jedes Jahr verlassen über 16.000 Frührentner ohne Abschläge und rund 15.000 Erwerbsminderungsrentner den Arbeitsmarkt in Hessen vorzeitig – und fehlen mit ihrer langjährigen Erfahrung an allen Ecken und Enden. In Zeiten eines immer stärkeren Fachkräftemangels und immer größerer Finanzierungsprobleme des Sozialstaats können wir uns das schon lange nicht mehr leisten.“ Sie fordert daher, dass die generationenungerechte Rente mit 63 vom Bundesgesetzgeber schnellstmöglich abgeschafft werden sollte.
Bessere Reha nötig
Zudem müssten Reha-Träger wie die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung durch frühere Reha-Maßnahmen chronische Erkrankungen erfolgreicher verhindern. Krankenkassen und Rentenversicherung wüssten anhand ihrer Versicherten-Daten, wann eine Langzeiterkrankung vorliege und müssten frühzeitig und gezielt mit Reha-Maßnahmen intervenieren.
„50 Prozent der Erwerbsminderungsrentner haben in den Jahren davor keine Reha-Maßnahme erhalten – unser ausgebautes, aber überkompliziertes Rehabilitationssystem macht hier keine gute Figur. Eine bessere Abstimmung und Vernetzung der zahlreichen Reha-Träger, auch hier in Hessen, ist zwingend notwendig. Zudem sollten Reha-Kliniken und behandelnde Ärzte noch mehr vom Erfolgsmodell der stufenweisen Wiedereingliederung Gebrauch machen, um Arbeitnehmer nach einer Erkrankung, wo es geht, schrittweise ins Erwerbsleben zurückzuführen“, so Zilch.
„Aber auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sollten die neuen Chancen zur Rückkehr in Arbeit ergreifen. Sie können seit dem 1. Januar dieses Jahres ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt für sechs Monate erproben, ohne dass ihr Rentenanspruch in dieser Zeit gefährdet ist. Außerdem ist für einen Nebenjob neben einer Erwerbsminderungsrente die bisherige jährliche Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung auf gut 34.000 Euro und bei voller Erwerbsminderung auf gut 17.000 Euro deutlich gestiegen. Arbeit verhilft nicht nur zu mehr Geld im Portemonnaie, sondern ist auch sinnstiftend“, sagt Zilch abschließend.
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