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Wirtschaft fordert Ende der Frührente – „Frage der Generationengerechtigkeit“

31. März 2022

Foto: hobbitfoot - adobe-stock.de

Trotz stabiler Arbeitsmarktzahlen im Februar bleibt der Fachkräftemangel weiter ein zentrales Thema der Wirtschaft. Für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ist die Frührente hier ein entscheidender Faktor.

Daher fordert Jürgen Kümpel, VhU-Geschäftsführer in Nordhessen, „zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente“ die abschlagfreie Frührente mit 65 und früher jetzt rasch abzuschaffen.

15.066 Arbeitslose im Agenturbezirk

Im März ist die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel (Stadt und Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) gegenüber dem Vormonat Februar um 279 auf insgesamt 15.066 gesunken, 1,0 Prozent weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote sinkt im März um 0,1 Punkte auf 5,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat.  

Deutschlandweit, so Kümpel, hätten seit 2014 jedoch schon über 1,7 Millionen Arbeitskräfte vorzeitig den Arbeitsmarkt verlassen. Der VhU-Geschäftsführer stellt klar: „In Zeiten des immer stärkeren Fachkräftemangels können wir auf die Produktivität und Erfahrung älterer Mitarbeiter schlicht nicht mehr verzichten.“ Gleichzeitig sei es auch eine „Frage der Generationengerechtigkeit, die Lasten des demografischen Wandels nicht einseitig bei der jungen Generation abzuladen“.

Zwei Beitragszahler finanzieren einen Rentner

Die 2014 eingeführten Frührente mit 63 Jahren habe der Erfolgsgeschichte der steigenden Erwerbstätigkeit Älterer einen Dämpfer verpasst: Während im Jahr 2000 nur rund zwölf Prozent der Frauen und 28 Prozent der Männer im Alter von 60 bis 65 Jahren erwerbstätig waren, sind es 2020 schon rund 57 beziehungsweise 65 Prozent. „Diese Zahlen zeigen, dass immer mehr Ältere länger arbeiten können, wenn sie nicht von Frühverrentungsprogrammen aus dem Arbeitsmarkt gelockt werden. Wir brauchen jetzt ein neues starkes Signal für eine längere Lebensarbeitszeit“, sagt Kümpel.

Der Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung sei gewaltig und müsse endlich angegangen werden. Denn heute finanzierten nur noch rund zwei Beitragszahler einen Rentner – 1960 waren es noch sechs. Gleichzeitig sei der Zuschuss aus Steuermitteln auf über 100 Milliarden Euro angewachsen – und damit mit Abstand der größte Posten im Bundeshaushalt. „Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur dann auch in Zukunft stabil und verlässlich sein, wenn der Bundesgesetzgeber mit Reformen energisch gegensteuert. Die Abschaffung der abschlagfreien Frührente ist hier ein wichtiger Baustein“, sagte Kümpel.

Hintergrund: Regelaltersgrenze

Für die Jahrgänge 1947-1963 wird die Regelaltersgrenze von 2012 bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. „Abschlagfreie Frührente“ meint die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (§ 38 SGB VI). Diese setzt eine Wartezeit (Ausbildung und Beschäftigung) von 45 Jahren voraus. Ursprünglich betrug die Altersgrenze für diese 2012 eingeführte Rentenart 65 Jahre. Im Jahr 2014 wurde der abschlagfreie Rentenzugang für Jahrgänge vor 1953 auf 63 Jahre abgesenkt („Rente mit 63“). Für die Jahrgänge 1953-1963 wird die Altersgrenze für einen abschlagfreien Rentenzugang nach 45 Jahren Wartezeit schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

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