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Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern

17. Feb. 2022

Irrtümer im Arbeitsrecht

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht kündbar sind. Dies trifft nicht zu. Bei der Kündigung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen gibt es vielmehr Besonderheiten, die der Arbeitgeber zu beachten hat . . .

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Jens Nähler

Leiter der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN und Geschäftsführer SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen.
Telefon: 0561 1091-322
Mobil: 0175 3289031
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