Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche der Region dar. Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen.
Herr Rechtsanwalt Lars Eickmeier und Frau Rechtsanwältin Martina Zilch von der Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL werden Ihnen in diesem Seminar neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts die Regelungen des MTV am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
09:45 Uhr: Come-Together
10:00 Uhr: Beginn Veranstaltung
Tagesordnung
Teil 1
- Allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
- Tarifbindung, Nachbindung, Nachwirkung
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere:
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Teil 2
- Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
- Zuschläge
- Urlaubsentgelt und -geld
- Dienstreisen
- Urlaub
- Abgruppierung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 28.05.2025 an.
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