Kassel. Im April ist die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel gegenüber dem Vormonat gesunken. Für die VhU Nordhessen wirft Geschäftsführer Jürgen Kümpel einen Blick auf schwerbehinderte Arbeitslose in Hessen.
Die Zahl der Arbeitslosen in Stadt und im Landkreis Kassel sowie im Werra-Meißner-Kreis sank im Vergleich zum März um 261 auf insgesamt 14.805. Das ist ein Prozent weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote ist im April um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vormonat auf 5,1 Prozent gesunken.
Unter den Arbeitslosen in Hessen befinden sich derzeit auch rund 11.000 schwerbehinderte Menschen. 2014 waren es noch rund 14.000.
Schwerbehinderte ein wichtiger Bestandteil der Belegschaften
Dass Inklusion gelebte Realität in hessischen Betrieben ist, erklärt vor diesem Hintergrund Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. in Nordhessen: „Schwerbehinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil der Belegschaften. Betriebe haben auch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, qualifizierte Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Seit 2008 ist ihre Zahl von rund 100.000 auf über 120.000 gestiegen. Darunter sind auch 13.000 schwerbehinderte Beschäftigte bei kleinen Arbeitgebern ohne Beschäftigungspflicht. Bei privaten Arbeitgebern liegt Hessen mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 Prozent bundesweit im Spitzenfeld.“
„Es könnten noch mehr Schwerbehinderte beschäftigt sein“
Auffällig sei, dass große Unternehmen meist deutlich über der 5-Prozent-Beschäftigungs-Quote liegen, kleinere Betriebe die Quote aber häufig nicht schaffen. Hierfür gebe es Sachgründe, die nichts mit einem fehlendem Engagement zu tun haben. Kümpel: „Betriebsabläufe in kleineren Betrieben können oft nicht so einfach angepasst werden und die Einsatzmöglichkeiten sind bei einer kleineren Arbeitsplatzzahl einfach begrenzt. Außerdem verfügen größere Unternehmen regelmäßig über spezielles Know-how und größere Personalabteilungen. Es könnten noch mehr schwerbehinderte Menschen am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein, wenn die Unterstützung durch die vielen verschiedenen Ämter – u. a. Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Integrationsamt – besser koordiniert wäre und gerade für kleinere Unternehmen effektiver erbracht würde. Die jetzt neu vorgesehenen sog. einheitlichen Ansprechstellen sollten ihren klaren Fokus auf die Beratung und Unterstützung kleiner Arbeitgeber richten.“
Nicht richtig sei es deshalb, privaten Arbeitgebern wegen Nichterfüllung der Beschäftigungsquote pauschale Vorwürfe zu machen oder gar nach weiteren Verschärfungen zu rufen. Denn der Gesetzgeber verlange Unmögliches, wenn es 22.000 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze in Hessen gibt, dem im Jahresdurchschnitt 2021 aber überhaupt nur 12.000 schwerbehinderte Arbeitslose gegenüberstehen. Dazu Kümpel abschließend: „Deshalb muss die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze zumindest so begrenzt werden, dass sie nicht höher ist als die jahresdurchschnittliche Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen eines Bundeslands. Es kann nicht richtig sein, Arbeitgebern etwas Unmögliches aufzuerlegen und sie im sicheren Fall der Nichterfüllung dann zur Kasse zu bitten.“
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