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BAG-Urteil: Digitale Betriebsinfrastruktur bleibt Verantwortung der Arbeitgeber

29. Juli 2025

Dieses Symbolbild wurde mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 28. Januar 2025 (1 AZR 33/24) entschieden: Arbeitgeber müssen Gewerkschaften keinen umfassenden digitalen Zugang zum Betrieb gewähren. Die digitale Infrastruktur eines Unternehmens – von E-Mailadressen bis hin zu Intranet-Plattformen – bleibt damit grundsätzlich in der Hoheit der Arbeitgeber. Ein wichtiges Urteil für alle Unternehmen, die digitale Kommunikation gezielt zur Fachkräftesicherung und Unternehmensorganisation nutzen. Jetzt hat das BAG auch seine Entscheidungsgründe veröffentlicht.

Worum ging es im Verfahren?

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Forderung einer Gewerkschaft, dienstliche E-Mailadressen aller Mitarbeitenden zur Mitgliederwerbung zu nutzen, auf der Intranet-Startseite verlinkt zu werden und Zugang zur konzerninternen Plattform „Viva Engage“ zu erhalten. Das BAG wies diese Forderungen zurück: Art. 9 Abs. 3 GG gewährt kein schrankenloses digitales Zugangsrecht zum Betrieb.

Arbeitgeberautonomie gestärkt

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die unternehmerische Autonomie“, sagt Stephan Seibel, Syndikusrechtsanwalt im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE Nordhessen. „Das BAG betont, dass auch im digitalen Raum die Grundrechte der Arbeitgeber gelten – inklusive Datenschutz, betrieblicher Organisation und IT-Sicherheit.“

Einzelfalllösungen wie der gelegentliche Versand gewerkschaftlicher Informationen per E-Mail bleiben möglich – sofern sie freiwillig und im Einklang mit betrieblichen Abläufen erfolgen.

Digitale Kommunikation in Arbeitgeberhand

Im Urteilssachverhalt wird ein Unternehmen beschrieben, das mit Microsoft-365-Infrastruktur und der Kommunikationsplattform „Viva Engage“ arbeitet. Die Entscheidung schützt deren Handlungsspielräume und verhindert rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit digitaler Infrastruktur.

Coralie Zilch, Geschäftsführerin der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) Nordhessen, betont: „Das BAG gibt Klarheit: Digitale Infrastruktur ist kein Selbstbedienungsladen – sie braucht rechtssichere Regeln.“

Fazit: VhU Nordhessen begrüßt klares Signal des Gerichts

Für die Arbeitgeber in Nordhessen ist das Urteil ein klares Signal: Digitale Betriebswege sind kein Freibrief für externe Eingriffe. Zugleich bleibt Raum für freiwillige betriebliche Regelungen. Eine gesetzliche Ausweitung digitaler Zugangsrechte ist aus Sicht der VhU nicht erforderlich – und nicht zielführend.

Jens Nähler

Leiter der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN und Geschäftsführer SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen.
Telefon: 0561 1091-322
Mobil: 0175 3289031
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