Aufgrund der starken Nachfrage stimmen wir derzeit eine Folgeveranstaltung ab und werden Sie darüber rechtzeitig informieren.
Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen. Derzeit sind noch viele Fragen offen, zumal ein aktueller Gesetzesentwurf bislang nicht vorliegt.
Ab 14:00 Uhr werden Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Pfaff und Herr Rechtsanwalt Stephan Seibel gemeinsam mit Herrn Nikolaus Schade, Leiter Arbeitswissenschaft, HESSENMETALL, zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie informieren.
„Über Geld spricht man nicht!“ – so hieß es lange Zeit. Mit der Entgelttransparenzrichtlinie müssen Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte offenlegen, begründen und vergleichen, wie sich Gehälter zusammensetzen. Ausreden, um dies zu vermeiden, wird es zukünftig nicht mehr geben.
Sie lernen die Hintergründe, Pflichten und Fristen kennen, um den Vorgaben der Entgeltransparenzrichtlinie zu entsprechen. Dies muss jedoch nicht nur negativ behaftet sein. Eine transparente und faire Bezahlung kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein.
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