Kassel. Im Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel (Stadt und Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) gegenüber dem Vormonat November minimal um 18 auf insgesamt 14.696 gestiegen, 2.129 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote bleibt unverändert bei 5,1 Prozent. Noch vor einem Jahr waren es 5,8 Prozent.
Kümpel: „Arbeitsmarkt auf leichtem Erholungskurs – mehr unternehmerische Freiheit nötig“
„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt ist da, aber noch nicht stark ausgeprägt. In den vergangenen Monaten musste das verarbeitende Gewerbe als Schlüsselbranche Stellen abbauen, vor allem wegen anhaltender Rohstoff- und Lieferkettenproblemen. Und über 9.000 hessische Betriebe mit rund 100.000 Beschäftigten werden immer noch mit Kurzarbeitergeld gestützt. Deshalb ist jetzt sicher keine gute Zeit für arbeitsmarktpolitische Experimente. Leider lässt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zu viele neue Belastungen erwarten“, erklärte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. in Nordhessen.
„Statt Unternehmen den dringend benötigten Freiraum zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu lassen, wollen die Ampel-Koalitionäre noch stärkere Belastungen der Wirtschaft durch mehr Umverteilung, höhere Sozialleistungen und Interventionismus. Wenn Schulden und Sozialabgaben steigen, ist dies eine Aufschwungsbremse. Ohne eine florierende Wirtschaft gibt es keinen funktionierenden Sozialstaat. Daher fordern wir von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Sozialabgabenbremse bei 40 Prozent“, so Kümpel.
„Mit politischem Mindestlohn droht Lohnschock“
Der VhU-Geschäftsführer in Nordhessen kritisierte die Pläne für einen politischen Mindestlohn von 12 Euro: „Welche Wirkung dieser Lohnschock am Arbeitsmarkt entfalten wird, ist völlig offen. Die eigentlich dringend benötigten Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden jedenfalls geringer. Damit droht die ohnehin schon gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit wieder zu einem Dauerthema des hiesigen Arbeitsmarkts zu werden. Um die Folgen abzumildern, darf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro nicht vor dem 01.01.2023 kommen.“
Referentin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN und Geschäftsführerin SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen
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