"Über Geld spricht man nicht!" - so hieß es lange Zeit. Mit der Entgelttransparenzrichtlinie müssen Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte offenlegen, begründen und vergleichen, wie sich Gehälter zusammensetzen. Ausreden, um dies zu vermeiden, wird es zukünftig nicht mehr geben. Über die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie informierten bei einer Präsenzveranstaltung im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE Nordhessen Rechtsanwältin Katharina Pfaff und Rechtsanwalt Stephan Seibel gemeinsam mit Nikolaus Schade, dem Leiter Arbeitswissenschaft bei HESSENMETALL.
Dabei lernten die Teilnehmer die Hintergründe, Pflichten und Fristen kennen, um den Vorgaben der Entgeltransparenzrichtlinie zu . . .
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