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Arbeitsrecht: Kündigung während einer Krankheit

29. Jun 2022

Viele Arbeitgeber sind der Auffassung, dass während einer Krankheit dem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf. Diese Annahme ist falsch!

Eine Kündigungserklärung wird wirksam, wenn sie dem Gekündigten zugeht. Das ist der Fall, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen war, dass er von ihr Kenntnis nehmen konnte. Es ist unerheblich, ob dies tatsächlich auch der Fall ist und der Gekündigte wegen Krankheit von der Kündigung tatsächlich keine Kenntnis erlangt. Entscheidend ist, dass ein mögliches Zugangshindernis für das Kündigungsschreiben, nämlich die Krankheit des Arbeitnehmers, diesem als Empfänger der Kündigung zuzurechnen ist.

Den passenden Gesetzestext finden Sie im bürgerlichen Gesetzbuch: § 130 Abs. 1 BGB

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Pressestelle
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