Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz für einen Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf schaffen, können vom Land Hessen einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro erhalten. Anträge sind noch bis zum 30. September 2026 beim Regierungspräsidium Kassel möglich – allerdings nur, wenn sie vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Die Förderung richtet sich nicht an die reguläre Ausbildungsstart-Kohorte zum 1. August, sondern gezielt an vier Zielgruppen, die es auf dem Ausbildungsmarkt besonders schwer haben:
- Auszubildende, die ihre Ausbildung etwa wegen einer Insolvenz oder Schließung ihres bisherigen Betriebs abbrechen mussten und sie in einem neuen Unternehmen fortsetzen;
- Jugendliche, die ihre während der Haft begonnene Ausbildung nach der Entlassung in einem Betrieb weiterführen;
- Altbewerberinnen und Altbewerber mit maximal einem Hauptschulabschluss;
- sowie Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Für Betriebe, die sich für diese Zielgruppen engagieren, kann sich der Zuschuss lohnen: Er deckt einen Teil des höheren Betreuungsaufwands ab, der mit der Ausbildung dieser jungen Menschen häufig verbunden ist. Für das laufende Jahr stehen landesweit rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Wichtig für die Praxis: Der Antrag muss VOR Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingehen. Wer also aktuell eine Nachbesetzung für einen der genannten Fälle plant, sollte zeitnah prüfen, ob die Förderung greift.
Link: Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den Fördervoraussetzungen
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