Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.
Sie können sich aber auch entscheiden, trotz vorzeitigen Rentenbezugs weiter zu arbeiten und dabei die Altersrente als Vollrente oder auch nur als Teilrente in Anspruch zu nehmen. Durch die weitere Beitragsleistung steigern Sie Ihren . . .
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