Exklusiv für unsere Mitgliedsunternehmen: Mit der Änderung der weltpolitischen Lage tritt auch das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) wieder in den Fokus.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und einen Anscheinsbeweis dafür angenommen, dass ein Einwurfeinschreiben zu den üblichen Zeiten eingeworfen wurde. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen...
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