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Coralie Zilch zu den Arbeitsmarktzahlen: Wir brauchen die „stille Reserve“ für den Arbeitsmarkt!

28. Jun 2024

Coralie Zilch, Geschäftsführerin der VhU Nordhessen

Coralie Zilch, Geschäftsführerin der VhU Nordhessen

Die Arbeitslosigkeit im Agenturbezirk Kassel ist im Juni 2024 leicht gestiegen. So gibt es momentan in der Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel und dem Werra-Meißner-Kreis 17.391 Jobsuchende – und damit nur 15 mehr als im Mai, aber 306 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote beträgt 5,9 Prozent – damit dennoch unverändert zu Vormonat und Vorjahr. Hessenweit sind über 100.000 Stellen unbesetzt.

„Stille Reserve“ in Hessen: ca. 250.000 Personen

Coralie Zilch, Geschäftsführerin der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) Nordhessen, verweist auf die „stille Reserve“ für den Arbeitsmarkt: „In Hessen gibt es schätzungsweise 250.000 Personen, die sich Arbeit wünschen, aber nicht aktiv danach suchen oder die wegen Betreuungspflichten verhindert sind. In Zeiten eines herausfordernden Fachkräftemangels, sind diese Menschen ein wertvolles Potential für die hessischen Unternehmen, weil viele davon gut qualifiziert sind. Wer in der stillen Reserve ist, sollte überlegen, erneut den Schritt Richtung Arbeitsmarkt zu wagen. Arbeit bedeutet neue soziale Kontakte, ist sinnstiftend und geht damit über die reine Notwendigkeit des Geldverdienens hinaus.“

Reha-Maßnahmen verbessern und Kinderbetreuung ausbauen

„Stehen gesundheitliche Probleme einer Arbeitsaufnahme im Weg, kann etwa die Deutsche Rentenversicherung durch Reha-Maßnahmen helfen. Bei befristeten Erwerbsminderungsrenten sollte die Deutsche Rentenversicherung aktiv den Kontakt suchen und Wege zurück in Arbeit ausloten, auch in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Ein weiteres Thema für viele in der stillen Reserve ist die Kinderbetreuung, die von Land und Kommunen flächendeckend ausgebaut werden muss“, betonte Zilch.

Eine wichtige Stellschraube sei auch das Arbeitszeitrecht, so Zilch: „Der Bundesgesetzgeber sollte hier für mehr Freiheit und Flexibilität gerade auch der Arbeitnehmer sorgen. Wie im Europarecht erlaubt, sollte er endlich von der Tages- auf die Wochenbetrachtung umstellen. Es sollten außerdem geringfügige Arbeiten in der Ruhezeit erlaubt sein, ohne dass diese erneut zu laufen beginnt. Dann könnten berufstätige Eltern etwa nachmittags die Kinderbetreuung organisieren und abends eine E-Mail schreiben.“

Weiterführende Informationen

Die sog. „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die ein weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial darstellt (vgl. Destatis-Pressemitteilung Nr. 192 vom 16. Mai 2024).

Frauke Syring
Frauke Syring

Referentin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN und Geschäftsführerin SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen
Telefon: 0561 1091-323
E-Mail

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