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Arbeitsmarkt / Kümpel: „Kurzarbeit kein Dauermodell – aber angesichts vieler Unsicherheitsfaktoren Sonderregelungen noch einmal um drei Monate verlängern“

1. Feb 2022

Quelle: hobbitfoot - adobe-stock.de

Kassel. Im Januar ist die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel (Stadt und Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) gegenüber dem Vormonat Dezember um 895 auf insgesamt 15.591 gestiegen, 2.591 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote steigt auf 5,4 Prozent. Vor einem Jahr waren es 6,3 Prozent.

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar 2022 im Agenturbezirk Kassel

„Der Ausstieg aus den Sonderregelungen bei der Kurzarbeit ist jetzt noch zu früh. Denn wegen Chip- und Rohstoffmangel, gestörten Lieferketten und einer andauernden Verzögerungstaktik der Politik bei der Impfpflicht befinden sich viele Betriebe weiterhin in unruhigem Fahrwasser. Die Wirtschaft braucht von der Politik in Sachen Kurzarbeit jetzt schnell Planungssicherheit. Wir fordern deshalb vom Bundesgesetzgeber eine dreimonatige Verlängerung für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die 50-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten sollten aus Steuermitteln finanziert werden, um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht noch weiter unter beschäftigungsschädlichen Erhöhungsdruck zu setzen“, erklärte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) in Nordhessen.

„Klar ist, dass Kurzarbeit immer nur eine vorübergehende Hilfe für betroffene Unternehmen sein kann. Als langfristige Arbeitsmarkt-Stütze oder gar Wirtschaftshilfe eignet sich Kurzarbeitergeld nicht. Denn mit anhaltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit besteht auch immer die Gefahr, dass der Strukturwandel oder notwendige Anpassungsprozesse verschlafen werden. Mit der ab Jahresbeginn reduzierten Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen auf 50 Prozent beginnt jetzt aber ohnehin der Stresstest für Betriebe ohne ausreichendes finanzielles Polster. Nur durch verlässliche Rahmenbedingungen können Betriebe langfristig investieren und strategische Entscheidungen treffen. Die Bundespolitik darf ihre Entscheidung nicht auf den letzten Drücker vertagen, sondern muss jetzt entscheiden“, so Kümpel abschließend.

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