Jetzt Kooperationsprojekte prüfen und bis 20. August 2026 Antrag einreichen.
Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
Gemeinschaftlich entwickelte Innovationen
Der aktuelle Call des IGP ist am 10.06.2026 gestartet und adressiert insbesondere gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen ( Förderbekanntmachung (PDF, 87 KB)).
Dazu gehören Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 20. August 2026.
Wer kann sich bewerben?
Der aktuelle Call richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen, Startups, junge Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen, die gemeinsam neue Geschäftsmodelle, Services, Organisationsansätze oder digitale Anwendungen entwickeln wollen. Für Nordhessen kann der Förderaufruf eine interessante Möglichkeit sein, gemeinsame Innovationsprojekte auf den Weg zu bringen. Antragsberechtigt sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Forschungseinrichtungen können zusätzlich als Partner eingebunden werden, ersetzen aber nicht die erforderliche unternehmerische Kooperation.
Welche Projektideen passen zum IGP-Förderaufruf?
Das IGP richtet sich an Ideen, die über klassische technische Forschung und Entwicklung hinausgehen. Im Mittelpunkt stehen marktnahe Innovationen, neue Geschäftsmodelle, neue Dienstleistungen, Plattformformate, Organisationsmodelle oder andere Pionierlösungen mit erkennbarem Anwendungspotenzial. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass neue Technologien eine Rolle spielen können, aber nicht zwingend müssen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung.
Für Unternehmen kann das beispielsweise interessant sein, wenn sie gemeinsam mit einem Startup einen neuen digitalen Service entwickeln, mit einer Hochschule ein neues Geschäftsmodell validieren oder zusammen mit Partnern aus anderen Branchen neue Prozesse, Services oder Marktzugänge erproben wollen.
Bei der Bewertung spielen unter anderem Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation der Beteiligten sowie der Förderbedarf eine Rolle. Außergewöhnliche fachübergreifende Kooperationsmuster werden im aktuellen Call besonders positiv berücksichtigt.
Frist, Verfahren und Zeitplanung
Teilnahmeanträge müssen elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 20. August 2026. Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen, kommen in die Jurybewertung. Antragstellende können voraussichtlich im Januar 2027 zu einem Pitch eingeladen werden. Erfolgreiche Antragstellende werden anschließend zur Vollantragstellung aufgefordert; der Vollantrag soll nach Aufforderung innerhalb von sechs bis acht Wochen über das elektronische Formularsystem easy-Online eingereicht werden.
Chance für Nordhessen: Kooperationen jetzt prüfen
Gerade für die nordhessische Wirtschaft bietet der IGP-Förderaufruf einen geeigneten Anlass, neue Partnerschaften zwischen Mittelstand, Startups und Forschungseinrichtungen zu prüfen. Wer bereits eine Projektidee hat oder potenzielle Partner kennt, sollte die Förderkonditionen zeitnah sichten und die Antragstellung vorbereiten. Weitere Informationen zum Programm, zum aktuellen Förderaufruf und zu den offiziellen Unterlagen stellt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner IGP-Seite bereit. Für die gültigen Förderkonditionen des aktuellen Calls verweist das Ministerium ausdrücklich auf die Förderbekanntmachung. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung. Interessierte Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen sollten die offiziellen Programmunterlagen sorgfältig prüfen und bei Bedarf fachkundige Beratung einholen.
Alle Informationen zum IGP-Förderaufruf.
Bei Fragen zu Antragstellung und Eignung der Projektidee.
Kontakt VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Referentin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN.
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