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Workshop „Kommunale Wärmeplanung“ – #GemeinsamKlimaSchützen & Stadt Kassel

Bei diesem Präsenzworkshop der Unternehmensallianz #GemeinsamKlimaSchützen sowie der Stadt Kassel wollen wir uns gemeinsam über nicht vermeidbare Abwärmepotenziale von Unternehmen austauschen, die dann in die kommunale Wärmeplanung der Stadt einfließen könnten.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Perspektive in die kommunale Wärmeplanung im Stadtgebiet Kassel einzubringen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Darüber hinaus erhalten Sie als Unternehmen Informationen, welche Wärmelösungen für Sie möglicherweise in Frage kommen könnten.

Stark gestiegene Energiepreise stellen Unternehmen vor enorme Herausforderungen – Energie sparen und eine höhere Energieeffizienz sind wichtiger denn je.

Zum Jahreswechsel sind weitere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Das Energieeffizienzgesetz, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie das Wärmeplanungsgesetz stellen weitreichende Verpflichtungen und Anforderungen für Unternehmen und die öffentliche Hand dar, um die Energiewende voranzubringen. So sieht etwa das Energieeffizienzgesetz nach Fristverlängerung ab dem 01. Januar 2025 vor, dass Unternehmen nicht vermeidbare Abwärme melden müssen.

Die Stadt Kassel ist verpflichtet, bis Mitte 2026 ein Konzept zur kommunalen Wärmeplanung vorzulegen. Hierzu laufen bereits die Planungen von möglichen Nah- und Fernwärmenetzen im Stadtgebiet. Zur Identifikation möglicher Abwärme-Hotspots benötigen wir Ihre Unterstützung und Expertise.

Vorgesehene Agenda:

  • 14:45 Uhr: Ankunft Gäste
  • 15:00 Uhr: Begrüßung durch Stadtklimarätin Simone Fedderke
  • 15:10 Uhr: Begrüßung durch N. N., Unternehmensallianz
  • 15:20 Uhr: Input Stadt Kassel zu Potenzialen für Abwärmenutzung im Fernwärmenetz – Volker Ballhausen
  • 15:40 Uhr: Input Universität Kassel zu erneuerbaren Wärmelösungen – Felix Pag, Fachgebiet für Solar- und Anlagentechnik
  • 16:00 Uhr: Input Limón GmbH zu Abwärme (Vermeidung & Nutzung) und rechtl. Rahmen (EnEfG) – Marcel Kirsch-Jessel
  • 16:20 Uhr: Input Transformationspläne und Umsetzung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung – Dirk Seeger, Avacon Natur GmbH
  • Anschließend Diskussion mit allen Referierenden und Teilnehmenden
  • 17:00 Uhr: Ende und Ausklang bei Catering

Zum Hintergrund

Durch das im Herbst 2023 beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden erstmalig verbindliche Effizienzmaßstäbe und Energieeinsparziele für Deutschland gesetzlich verankert. Darüber hinaus kommen konkrete Pflichten zu Effizienzmaßnahmen auf Unternehmen und die öffentliche Hand zu, die bereits ab 2024 greifen.

Mit dem Energieeffizienzgesetz werden umfangreiche betriebliche Verpflichtungen festgesetzt, die stark in das jeweilige unternehmerische Handeln eingreifen, u. a. welche Investitionsmaßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind und welche Abwärme zu vermeiden und wiederzuverwenden ist. Insbesondere sogenannte „nicht vermeidbare Abwärme“, d.h. Abwärme, die nach aktuellem Stand der Technik nicht vermieden oder wiederverwendet werden kann. Hierbei gilt der Grundsatz technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Zumutbarkeit. Ab einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr sind Unternehmen von diesen Meldepflichten des Energieeffizienzgesetzes betroffen.


Anmeldung

Wir bitten um Rückmeldung Ihrer Teilnahme bis zum 26. Juni 2024.

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