Nachdem das gesetzgeberische Gezerre um die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht beendet wurde, geht es nun um die praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf betrieblicher Ebene. Was kommt nun auf die Unternehmen zu?
Herr Rechtsanwalt Stephan Seibel, stellvertretender Leiter unserer Rechtsabteilung, wird Ihnen insbesondere zu den Themenbereichen Einrichtungspflicht für eine interne Meldestelle, Ausgestaltung einer solchen Meldestelle sowie dem grundsätzlichen Verfahren eine Übersicht geben. Zudem sollen Besonderheiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beleuchtet werden. Natürlich dürfen die Themenfelder Mitbestimmung und Datenschutz bei diesem sensiblen Thema nicht fehlen.
21.09.2023: Online Informationsveranstaltung zum Hinweisgeberschutzgesetz
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